Unterstützung im Haushalt durch eine Putzfrau
Kann man das Finanzamt am Putzen für die Wohnung beteiligen?
Ja, das kann man. Dabei sind einige Regeln zu beachten.
Neben Handwerkerleistungen sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen
steuerlich absetzbar. Dazu gehört auch eine Putzhilfe im eigenen
Haushalt. Unterstützung im Haushalt durch eine Putzfrau oder vornehmer
ausgedrückt als Haushaltshilfe lohnt sich steuerlich auf jeden Fall.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Haushaltshilfe?
Der Minijob im Privathaushalt
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Der selbstständige Dienstleister
Die Aufgaben der Haushaltshilfe
Das Einstellungsgespräch
Der Vertrag
Profitieren Sie von meinem Wissen
Was ist eine Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die gegen Bezahlung an den mit Ihnen vereinbarten
Tagen die Arbeiten in Ihrem Haushalt übernimmt.
Sie vereinbaren mit dieser Person, welche Aufgaben sie zu erledigen hat.
Manchen reicht es, wenn sie eine Hilfe für das Staubsaugen, Boden wischen, Staubwischen
und Bad und Toilette putzen haben. Den Rest machen sie dann allein.
Andere wieder möchten zusätzlich noch die Fenster inklusive Rahmen und Fensterbretter
geputzt, die Möbel poliert, die Lampen und Polstermöbel gereinigt und Türen abgewischt
haben.
Es ist Verhandlungssache.
Der Minijob im Privathaushalt
Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, werden Sie automatisch zum Arbeitgeber –
egal, in welcher Variante.
Beim Minijob ist der bürokratische Aufwand, ohne den es nun mal nicht geht, sehr
überschaubar.
Mit Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung gemeint, bei der der regelmäßige
Arbeitslohn höchstens 450,00 € im Monat beträgt.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt liegt immer dann vor,
wenn
1. das Arbeitsentgelt monatlich über 450,00 € beträgt
2. mehrere Minijobs zusammengerechnet die Grenze von
450,00 € überschreiten.
Das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale kann nicht mehr angewendet werden.
Sie müssen dann als Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und
Rentenversicherung sowie die Umlagen an die Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers
zahlen.
Die entsprechende Lohnsteuer ist nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des
Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Der selbstständige Dienstleister
Wenn Ihnen die Pflichten als Arbeitgeber zu aufwändig und mühsam erscheinen,
können Sie auch einen selbstständigen Dienstleister engagieren.
Das ist eine Alternative zum Minijobber.
Eine Haushaltshilfe auf Basis der Selbstständigkeit hat so ihre Eigenarten und bringt
auch mal ihre eigenen Putzmittel mit.
Deshalb achten Sie bitte bei der Rechnungslegung darauf, dass die Lohn- und
Materialkosten gesondert aufgeführt sind.
Materialkosten können nämlich steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Die Aufgaben der Haushaltshilfe
Eine Haushaltshilfe übernimmt, ganz einfach ausgedrückt, hauswirtschaftliche Tätigkeiten,
die normalerweise durch die Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und
regelmäßig anfallen.
Dazu gehören als Oberbegriffe:
# Reinigung der Wohnung oder des Hauses,
# Pflege und Reinigung von Kleidung und Wäsche im Haushalt,
# Zubereitung und das Servieren von Speisen und Getränken
im Haushalt,
# Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern,
# Versorgung und Betreuung eines im Haushalt lebenden Haustieres.
Einkäufe, Begleitung zum Arzt oder zu Therapien und sonstige Botengänge sind
steuerlich nur begünstigt, wenn sie zu den Nebenpflichten der Haushaltshilfe gehören.
Wie finden Sie eine Haushaltshilfe?
Es gibt da mehrere Möglichkeiten, wobei das Inserieren oder Durcharbeiten von
Kleinanzeigen die gängigsten Methoden sind.
Sie finden im Internet hunderte von Kleinanzeigen zu Haushaltshilfen.
Beispielsweise werden Sie hier vielleicht fündig:
PLZ eingeben und Putzfrau finden
Ansonsten geben Sie bei Google einfach ein:
“Kleinanzeigen Haushaltshilfe”
und Sie finden jede Menge Angebote.
Da es wirklich unzählige Angebote gibt, sollten Sie sich vorher darüber klar werden,
welche Anforderungen Sie an eine Haushaltshilfe stellen und was Sie alles von ihr erwarten.
Das Einstellungsgespräch
Da Sie nicht die Katze im Sack kaufen möchten, machen Sie sich natürlich vorher ein
Bild und laden die potentielle Haushaltshilfe zu einem Gespräch zu sich ein.
So kann sie ihren künftigen Arbeitsplatz sich schon mal anschauen und Sie bekommen
einen umfassenden Eindruck von ihren Fähigkeiten und ihrer Persönlichkeit.
Es sollte unbedingt die Chemie stimmen und eine Sympathie da sein.
Wenn die Chemie nicht stimmt, dann sehen Sie unbedingt von einer Einstellung ab.
Die Person muss einen sauberen und ordentlichen Eindruck auf Sie machen, denn
schließlich wollen Sie ihr ja Ihre Wohnung und vielleicht auch noch die Kinder oder ein
Haustier anvertrauen.
Der Vertrag
In dem sogenannten Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer Haushaltshilfe
regeln Sie den gesamten Umfang der Arbeit, die Bezahlung, den Urlaub,
Vertragsänderungen und Nebenabreden.
Der Vertrag könnte beispielsweise wie folgt aussehen:
Dienstleistungsvertrag
zwischen
Auftraggeber:
Name, Vorname: _______________________________________________
Geburtsdatum und -ort: __________________________________________
Anschrift: ____________________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________________
und
Auftragnehmer:
Name, Vorname: _______________________________________________
Geburtsdatum und -ort: __________________________________________
Anschrift: ____________________________________________________
Telefonnummer: _______________________________________________
1. Gegenstand des Vertrages
a) Dem Auftragnehmer werden vom Auftraggeber folgende Dienstleistungen übertragen:
________________________________________________________
____________________________________________________________
b) Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer Zahlung/monatlicher Vergütung in Höhe
von ___ __ €. Die Vergütung ist jeweils am ________ fällig.
Die monatliche Vergütung wird auf folgendes Konto überwiesen:
Name des Kontoinhabers: ______________________________________
IBAN: __________________________________________
BIC: __________________________________________
c) Der bezahlte Jahresurlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
2. Vertragsausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Punkt 1. festgelegten Dienstleistungen
fachgerecht zu erbringen und den Arbeitgeber regelmäßig über den Verlauf der
Arbeiten zu unterrichten.
3. Arbeitszeit
Das Dienstverhältnis beginnt am __________ und ist unbefristet gültig/endet
am __________.
Die wöchentliche/monatliche Arbeitszeit beträgt ______ Stunden.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jede Arbeitsverhinderung und die
voraussichtliche Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen.
4. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über vertrauliche Angelegenheiten des
Auftraggebers sowohl während des Dienstverhältnisses als auch nach Beendigung
Stillschweigen zu bewahren.
5. Beendigung des Vertrages
Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von _____ Wochen
zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Nach Vertragsende ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle in
seinem Besitz befindlichen Arbeitsmittel und Unterlagen unaufgefordert
herauszugeben.
6. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Dieser Vertrag enthält alle getroffenen Vereinbarungen. Zukünftige Änderungen,
Nebenabreden, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen der
Schriftform.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Veränderungen der persönlichen
Verhältnisse wie Anschrift oder Familienstand dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
____________________________
Ort, Datum
___________________________ ________________________________
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der genannten Regelungen übernimmt die Autorin keine
Gewähr und ist für die Nutzung des Vertrages nicht verantwortlich.
Profitieren Sie von meinem Wissen
Ich liebe sowohl das Thema Ordnung und Sauberkeit im Haushalt als auch das
Thema Steuern. Aus diesem Grund habe ich einen Ratgeber über die
Unterstützung im Haushalt durch eine Putzfrau beziehungsweise Haushaltshilfe
geschrieben.
Der Titel des Ratgebers ist “Putzen mit Steuerspar-Nutzen”.
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